Sie benötigen von Ihrem Haus- oder Facharzt eine Verordnung für Einzelheilgymnastik. Auf dieser müssen eine Diagnose, Art der Behandlung, sowie Anzahl und Dauer der Therapieeinheiten ersichtlich sein.
Zunächst wird eine genaue Anamnese durchgeführt und ein physiotherapeutischer Befund erstellt, anhand dieser Informationen wird zusammen mit dem Patienten ein Behandlungsziel definiert und ein individueller Behandlungsplan erfasst. Die gesetzten Behandlungsmaßnahmen werden während der einzelnen Therapieeinheiten evaluiert und angepasst, sodass das Therapieziel möglichst effizient erreicht werden kann.
Am Ende der Physiotherapie erhalten Sie eine Honorarnote und den Verordnungsschein zurück. Zusammen mit der Bewilligung können Sie eine Rückerstattung der Kosten beantragen. Je nach Krankenkasse werden Ihnen 30-50% rückvergütet. Einige Zusatzversicherungen übernehmen die restlichen Kosten.
Zur Terminvereinbarung bitte ich Sie um Kontaktaufnahme per Telefon oder Mail. Sollte ich Ihren Anruf nicht entgegennehmen können hinterlassen Sie mir bitte Name, Nummer und Nachricht auf der Mobilbox. Ich rufe Sie so bald wie möglich zurück.
Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um Absage bis spätestens 24 Stunden vorher per Anruf oder Mail. Zu spät bzw. nicht abgesagte Termine müssen leider verrechnet werden.